Erbe oder Vermächtnis? Grundsätzliches…

Viele Menschen sprechen vom „Erbe“, wenn jemand nach dem Tod etwas bekommt. Doch im Gesetz gibt es zwei verschiedene Begriffe: Erbe und Vermächtnis. Sie bedeuten nicht das Gleiche.

👉 Ein Erbe bekommt den ganzen Nachlass oder einen Anteil davon.
👉 Ein Vermächtnisnehmer bekommt nur eine bestimmte Sache oder einen Geldbetrag.

Diese Begriffe werden im Alltag oft verwechselt. Doch im deutschen Erbrecht (§§ 1922 ff. BGB) ist genau geregelt, was „was“ ist. Wer das weiß, kann besser planen – zum Beispiel beim Schreiben eines Testaments.

Was ist ein Erbe?

Ein Erbe ist der Rechtnachfolger einer verstorbenen Person, dem Erblasser. Er bekommt alles, was der Erblasser nach dem Tod hinterlässt – zum Beispiel Geld, ein Haus oder persönliche Gegenstände. Aber der Erbe übernimmt auch die Pflichten des Erblassers, z.B. dessen Schulden.

Die Person, die das Erbe bekommt, nennt man Erbe oder Erbin. Wer erbt, ist im Gesetz genau geregelt – das nennt man die gesetzliche Erbfolge.

Wenn jemand ein Testament schreibt, kann er oder sie selbst bestimmen, wer was bekommt. Man spricht von der gewillkürten Erbfolge.

Beispiel für ein Erbe

Frau Müller stirbt. In ihrem Testament steht: „Mein Sohn Paul soll mein gesamtes Vermögen erben.“

Was ist ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis ist etwas, das eine bestimmte Person aus dem Nachlass bekommt – zum Beispiel ein Auto oder ein Schmuckstück. Die Person, die das Vermächtnis bekommt, heißt Vermächtnisnehmer oder Vermächtnisnehmerin. Im Unterschied zum Erben wird man durch ein Vermächtnis nicht automatisch Erbe, sondern bekommt nur das, was im Testament oder Erbvertrag steht.

Beispiel für ein Vermächtnis

Herr Schneider schreibt in sein Testament:
„Meine Nichte Lisa soll mein Haus bekommen.“

Erbe Vermächtnis
Wird Teil des gesamten Nachlasses Bekommt nur einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag
Hat Rechte und Pflichten (z. B. Schulden) Hat nur Anspruch auf das Vermächtnis
Wird durch gesetzliche Erbfolge oder Tes-tament bestimmt Muss im Testament oder Erbvertrag ausdrück-lich genannt sein

Zusammengefasst...

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